Die Rehaklinik Mosbach ist für die Behandlung verschiedenster Erkrankungen und Entwicklungsstörungen eingerichtet. Dafür müssen Akutbehandlung und Frührehabilitation (die sogenannten Phasen A und B der Reha) abgeschlossen sein.
Was wird in der Rehaklinik Mosbach behandelt?
- angeborene Schädigungen und Fehlbildungen des zentralen Nervensystems, zum Beispiel Cerebralparesen, Spina bifida, Hirnfehlbildungen
- erworbene Hirnschädigungen, zum Beispiel durch Unfall, Hirntumor, Hirnhautentzündung, Multiple Sklerose
- Erkrankungen und Schädigungen des peripheren Nervensystem, zum Beispiel Plexusparese, Guillain-Barré-Syndrom
- neuromuskuläre Erkrankungen, zum Beispiel Muskeldystrophie, Spinale Muskelatrophie
- neurometabolische Erkrankungen, zum Beispiel stoffwechselbedingte Abbauerkrankungen, Mitochondriopathien
- genetische Erkrankungen, zum Beispiel Rett-Syndrom, komplexe Entwicklungsstörungen
- umschriebene Entwicklungsstörungen
- nach neuro-orthopädischen Operationen
In diesen Fällen ist eine Behandlung nicht möglich:
- Patientinnen und Patienten der Frührehabilitation (Phase B) mit Notwendigkeit einer Überwachungspflicht, Beatmungspflichtigkeit oder vorliegender schwerer Störung des Bewusstseins
- entzündliche oder infektiöse Erkrankungen in der akuten Phase
- fehlende Gruppenfähigkeit, ausgeprägte Verhaltensproblematik, psychiatrische Behandlungsbedürftigkeit
Kostenübernahme der Reha-Maßnahme
Bei gesetzlich Versicherten beantragt der Haus- oder Kinderarzt beim Kostenträger eine stationäre Rehamaßnahme. Bei Privatversicherten erstellt die Rehaklinik Mosbach einen Kostenvoranschlag, der für die jeweilige Versicherung bestimmt ist. Nach Genehmigung der Maßnahme wird der nächstmögliche Aufnahmetermin mitgeteilt. Eine Reha-Maßnahme ist auch auf Selbstzahler-Basis möglich.
Begleitpersonen und Geschwisterkinder
Bei der Durchführung stationärer medizinischer Rehabilitationsleistungen kommt die Mitaufnahme einer Begleitperson insbesondere bei Kindern bis zum Eintritt der Schulfähigkeit in Betracht. Bei älteren Kindern kann nur bei medizinischer Notwendigkeit, nach Rücksprache und mit Genehmigung des Kostenträgers eine Begleitperson mit aufgenommen werden.
Ein als Begleitperson mit aufgenommenes Geschwisterkind kann keine therapeutischen Anwendungen erhalten. Auch die Betreuung bzw. Aufsicht durch das Pflegepersonal ist nicht möglich. Im Spielzimmer ist das Geschwisterkind herzlich willkommen.